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Unsere Jubiläumsaktion: Das Goldene Ticket
120 Jahre Bäckerei Siebert.
Das möchten wir mit unseren Kundinnen und Kunden feiern.
Ab 10. Juni, solange der Vorrat reicht, gibt es bei uns im Laden unsere Jubiläumsgutscheine. Jeder Gutschein ist ein Wertgutschein für unser reguläres Sortiment.
Mit jeder gültigen Gutscheinnummer nimmt der Gutschein automatisch an unserer großen Jubiläumsverlosung teil.
Ab August bis Ende September ziehen wir jede Woche 120 Gutscheinnummern. Die gezogenen Nummern gewinnen unterschiedliche Backwaren oder Produktpreise aus unserem regulären Sortiment.
Bei den wöchentlichen Ziehungen kann jede Gutscheinnummer nur einmal einen Wochengewinn erhalten. Bereits gezogene Nummern nehmen an den weiteren wöchentlichen Ziehungen nicht mehr teil.
Für die große Finalziehung im Oktober kommen alle gültigen Gutscheinnummern wieder in die Ziehung. Auch bereits gezogene Wochengewinnerinnen und Wochengewinner haben dadurch weiterhin die Chance auf das Goldene Ticket.
Im Oktober folgt das große Finale. Aus allen gültigen Gutscheinnummern werden 12 Finalnummern gezogen. Diese Finalistinnen und Finalisten werden zu uns eingeladen. Bei der feierlichen Finalziehung wird dann das Goldene Ticket gezogen.
Der Hauptpreis: Das Goldene Ticket
Ein Leben lang Backwaren von der Bäckerei Siebert.
Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält lebenslang an jedem regulären Öffnungstag Backwaren aus unserem regulären Sortiment im Wert von bis zu 10 Euro.
Das Goldene Ticket ist personenbezogen und kann nur von der Gewinnerin oder dem Gewinner persönlich vor Ort in der Bäckerei Siebert eingelöst werden.
Damit sagen wir Danke.
Danke für eure Treue.
Danke für jede Schlange vor der Tür.
Danke für jedes Lieblingsbrot, jeden Kuchenwunsch und jeden Besuch bei uns.
Die vollständigen Teilnahmebedingungen findet ihr unten auf dieser Seite und als Aushang im Laden.
Teilnahmebedingungen zur Jubiläumsaktion „Das Goldene Ticket“
1. Veranstalter
Veranstalter der Jubiläumsaktion „Das Goldene Ticket“ ist die Bäckerei Siebert.
Bäckerei Siebert, Schönfließer Streaße 12, 10439 Berlin, 030/4457576, info@baeckerei-siebert.de,www.baeckerei-siebert.de
2. Aktionszeitraum
Der Verkauf der Jubiläumsgutscheine findet ab 10. Juni, solange der Vorrat reicht, statt.
Die wöchentlichen Ziehungen finden ab Sonntag, den 09.08.2026 August bis 27.09.2026 September statt.
Die Finalziehung findet im Oktober statt. Der genaue Termin wird rechtzeitig im Laden und auf der Homepage der Bäckerei Siebert bekannt gegeben.
3. Jubiläumsgutschein und Teilnahme
Die Jubiläumsgutscheine sind Wertgutscheine für das reguläre Sortiment der Bäckerei Siebert.
Der gezahlte Betrag entspricht dem Gutscheinwert.
Für die Teilnahme an der Verlosung wird kein zusätzliches Entgelt erhoben.
Jeder im Aktionszeitraum gekaufte Jubiläumsgutschein erhält eine eindeutige Gutscheinnummer.
Die Gutscheinnummern laufen von 00001 bis 10000.
Jede gültige Gutscheinnummer nimmt an der Jubiläumsverlosung teil.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren.
Mitarbeitende der Bäckerei Siebert sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme ist nur mit einer gültigen originalen Gutscheinnummer möglich.
Manipulierte, gefälschte, kopierte, beschädigte, veränderte oder nicht eindeutig lesbare Gutscheinnummern können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Die Bäckerei Siebert ist berechtigt, die Vorlage des Originalgutscheins zu verlangen.
5. Wöchentliche Ziehungen von August bis Ende September
Wöchentliche Ziehungen von August bis Ende September
Von August bis Ende September werden wöchentlich 120 Gutscheinnummern gezogen.
Die gezogenen Nummern gewinnen unterschiedliche Backwaren oder Produktpreise aus dem regulären Sortiment der Bäckerei Siebert.
Jede Gutscheinnummer kann im Rahmen der wöchentlichen Ziehungen nur einmal einen Wochengewinn erhalten.
Wurde eine Gutscheinnummer bereits bei einer wöchentlichen Ziehung gezogen, nimmt diese Nummer an den weiteren wöchentlichen Ziehungen nicht mehr teil.
Für die Finalziehung im Oktober nehmen jedoch wieder alle gültigen Gutscheinnummern teil.
Das bedeutet: Auch eine Nummer, die bereits einen Wochengewinn erhalten hat, bleibt für die Ziehung der 12 Finalnummern und damit für die Chance auf das Goldene Ticket teilnahmeberechtigt.
Die gezogenen Nummern werden im Laden und auf der Homepage der Bäckerei Siebert veröffentlicht.
Für Wochengewinne wird ausschließlich die Gutscheinnummer veröffentlicht. Namen werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung veröffentlicht.
Die Inhaberin oder der Inhaber einer gezogenen Gutscheinnummer muss sich innerhalb von 40 Kalendertagen nach Veröffentlichung bei der Bäckerei Siebert melden und den Originalgutschein oder einen geeigneten Nachweis vorlegen.
Meldet sich die Inhaberin oder der Inhaber der gezogenen Gutscheinnummer nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Wochengewinn ersatzlos.
Die Abholung des jeweiligen Wochengewinns richtet sich nach Art und Verfügbarkeit des Gewinns.
Saisonale Gewinne, insbesondere Stollen, können erst ab Beginn der jeweiligen Saison abgeholt werden.
Die Bäckerei Siebert gibt bei der Gewinnbestätigung bekannt, ab wann und bis wann der jeweilige Gewinn abgeholt werden kann.
Eine Barauszahlung, ein Umtausch, eine Übertragung, eine Lieferung, eine Reservierung außerhalb der Gewinnabwicklung oder eine spätere Nachholung nach Ablauf der genannten Abholfrist ist ausgeschlossen.
6. Finalziehung im Oktober
Im Oktober werden aus allen gültigen Gutscheinnummern und zugelassenen kostenlosen Teilnahmen 12 Finalnummern gezogen.
Die Inhaberinnen und Inhaber dieser 12 Finalnummern müssen sich innerhalb von 14 Kalendertagen nach Veröffentlichung bei der Bäckerei Siebert melden.
Meldet sich eine gezogene Person nicht innerhalb dieser Frist, kann eine Ersatznummer gezogen werden.
Die 12 Finalistinnen und Finalisten werden zur feierlichen Finalziehung in die Bäckerei Siebert eingeladen.
Bei dieser Finalziehung wird aus den 12 Finalnummern das Goldene Ticket gezogen.
Die weiteren 11 Finalistinnen und Finalisten erhalten ebenfalls besondere Preise aus dem regulären Sortiment der Bäckerei Siebert.
Eine Barauszahlung, Übertragung oder Umwandlung der Finalpreise ist ausgeschlossen.
7. Foto, Film, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Die feierliche Finalziehung im Oktober kann öffentlichkeitswirksam begleitet werden.
Dabei können Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Radio, Fernsehen, Online Medien sowie von der Bäckerei Siebert anwesend sein.
Im Rahmen der Finalveranstaltung können Foto, Film und Tonaufnahmen entstehen.
Die 12 Finalistinnen und Finalisten erklären sich damit einverstanden, dass sie im Zusammenhang mit der Finalveranstaltung kontaktiert und zur Teilnahme an der feierlichen Finalziehung eingeladen werden.
Eine Veröffentlichung von Namen, Fotos, Filmaufnahmen, Tonaufnahmen oder sonstigen personenbezogenen Darstellungen erfolgt nur, wenn die betroffene Person hierfür eine gesonderte Einwilligung erteilt hat.
Die Einwilligung kann insbesondere die Veröffentlichung auf der Homepage der Bäckerei Siebert, in sozialen Medien der Bäckerei Siebert, in Presseveröffentlichungen sowie im Rahmen journalistischer Berichterstattung durch Presse, Radio, Fernsehen oder Online Medien umfassen.
Die Teilnahme an der Finalziehung ist auch möglich, wenn eine Person nicht in Foto, Film oder Tonaufnahmen erkennbar veröffentlicht werden möchte. In diesem Fall wird die Bäckerei Siebert versuchen, dies im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten zu berücksichtigen.
Eine Berichterstattung durch unabhängige Medien erfolgt eigenverantwortlich durch die jeweiligen Medienunternehmen.
8. Hauptpreis „Das Goldene Ticket“
Der Hauptpreis ist das Goldene Ticket.
Die Gewinnerin oder der Gewinner des Goldenen Tickets erhält lebenslang an regulären Öffnungstagen der Bäckerei Siebert Backwaren aus dem regulären Sortiment im Wert von bis zu 10 Euro pro Öffnungstag.
Lebenslang bedeutet für die Lebenszeit der Gewinnerin oder des Gewinners.
Der Gewinn ist ausschließlich personenbezogen.
Der Gewinn ist nicht übertragbar, nicht vererbbar, nicht verkäuflich und nicht abtretbar.
Bei Tod der Gewinnerin oder des Gewinners endet der Anspruch aus dem Goldenen Ticket.
9. Einlösung des Goldenen Tickets
Die Einlösung ist ausschließlich persönlich durch die Gewinnerin oder den Gewinner vor Ort in der Bäckerei Siebert möglich.
Eine Einlösung durch Angehörige, Ehepartnerinnen oder Ehepartner, Kinder, Freunde, Mitarbeitende, Beauftragte oder sonstige Dritte ist ausgeschlossen.
Eine Bestellung, Lieferung, Reservierung, Abholung durch Dritte, Nutzung für Catering, Sonderbestellungen oder sonstige außer Haus vereinbarte Leistungen ist ausgeschlossen.
Das Goldene Ticket kann nur für direkt vor Ort ausgewählte Backwaren aus dem regulären Sortiment der Bäckerei Siebert eingelöst werden.
Nicht eingeschlossen sind insbesondere Gutscheine, Bargeld, Pfand, Lieferungen, Catering, Sonderbestellungen, individuell angefertigte Bestellungen, Versandkosten und sonstige Leistungen außerhalb des regulären Ladenverkaufs.
Zur Einlösung muss das Goldene Ticket vorgelegt werden.
Die Bäckerei Siebert ist berechtigt, zusätzlich einen gültigen Lichtbildausweis zur Identitätsprüfung zu verlangen.
Der Tageswert beträgt bis zu 10 Euro pro regulärem Öffnungstag.
Der Tageswert gilt nur für den jeweiligen Öffnungstag.
Nicht genutzte Tageswerte können nicht angespart, nachgeholt, übertragen, verrechnet oder ausgezahlt werden.
Liegt der Warenwert unter 10 Euro, besteht kein Anspruch auf Auszahlung oder Gutschrift des Restbetrags.
Liegt der Warenwert über 10 Euro, ist die Differenz durch die Gewinnerin oder den Gewinner selbst zu zahlen.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
10. Bestand des Anspruchs
Der Anspruch aus dem Goldenen Ticket besteht nur, solange die Bäckerei Siebert unter der bisherigen Inhaberschaft betrieben wird.
Bei dauerhafter Schließung, Geschäftsaufgabe, Insolvenz, Verkauf der Bäckerei, Übergang des Betriebs auf neue Inhaber oder vergleichbaren Umständen endet der Anspruch, sofern die neuen Inhaber die Aktion nicht ausdrücklich freiwillig übernehmen.
Vorübergehende Schließzeiten, Betriebsferien, Feiertage, Ruhetage, Umbauarbeiten, technische Störungen, Krankheit, Personalausfall, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt oder sonstige betriebliche Schließungen begründen keinen Ersatzanspruch.
Es besteht kein Anspruch auf Ersatz für Tage, an denen die Gewinnerin oder der Gewinner nicht erscheint oder die Bäckerei geschlossen ist.
11. Verlust, Missbrauch und Sperrung
Bei Verlust des Goldenen Tickets ist die Bäckerei Siebert unverzüglich zu informieren.
Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht automatisch.
Die Bäckerei Siebert kann das Goldene Ticket sperren, wenn der Verdacht auf Verlust, Diebstahl, Fälschung, Manipulation oder missbräuchliche Nutzung besteht.
Ein Ersatz kann nur erfolgen, wenn die Gewinnerin oder der Gewinner eindeutig festgestellt werden kann und kein Missbrauch vorliegt.
Bei Missbrauch, Täuschung, Manipulation oder Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen kann der Gewinn dauerhaft entzogen werden.
12. Bekanntgabe der Gewinnerinnen und Gewinner
Gewinnernummern werden im Laden und auf der Homepage der Bäckerei Siebert veröffentlicht.
Namen, Fotos oder weitere personenbezogene Daten werden nur veröffentlicht, wenn die betroffene Person ausdrücklich eingewilligt hat.
Für die Gewinnabwicklung können Name, Telefonnummer, E Mail Adresse, Gutscheinnummer und gegebenenfalls ein Identitätsnachweis erhoben werden.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Jubiläumsaktion verarbeitet.
Hierzu gehören insbesondere Name, Kontaktdaten, Gutscheinnummer, Angaben zur Gewinnberechtigung und bei Gewinnerinnen oder Gewinnern gegebenenfalls Daten zur Identitätsprüfung.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Daten zur Durchführung der Aktion und zur Gewinnabwicklung erforderlich sind.
Eine Nutzung der Daten zu Werbezwecken erfolgt nur, wenn hierfür eine gesonderte Einwilligung erteilt wurde.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Durchführung und Abwicklung der Aktion nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung der Bäckerei Siebert.
14. Änderung, Abbruch und Ausschluss
Die Bäckerei Siebert behält sich vor, Teilnehmende bei Manipulation, Missbrauch, falschen Angaben, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder unlauterem Verhalten von der Aktion auszuschließen.
Die Bäckerei Siebert behält sich vor, die Aktion aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen, technischen, betrieblichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
15. Schlussbestimmungen
Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.